FREUNDSCHAFT-HUND
Elli Mayer
Artgerechtes Lernen nach dem Vorbild der Natur
Tel. 0176 / 976 856 25
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich kann jeder Hundehalter, unabhängig der Hunderasse und Alter des Hundes an Veranstaltungen, Lehrgängen,
Workshops, oder Seminare von FreundschaftHund - im Folgenden FH genannt - teilnehmen. Ebenfalls ist eine Teilnahme ohne Hund
möglich. Wenn für die Zulassung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer / die
Teilnehmerin diese erfüllen. FH behält sich die Zulassung bzw. die Stornierung der Anmeldung vor.
2. Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, am Lehrgang teilzunehmen und die fälligen
Leistungsgebühren fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers/der
Teilnehmerin wirksam. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch FH bestätigt. Durch die
Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
Vertragsbestandteil an.
3. Gebühren
Für die Teilnahme an Veranstaltungen, Lehrgängen, Workshops oder Seminare von FH werden von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin
die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns gültig sind. Sie sind den jeweils gültigen Lehrgangsausschreibungen
zu entnehmen oder bei FH zu erfragen. Vor Beginn der Ausbildung muss die jeweilige Lehrgangsgebühr beglichen sein.
4. Zahlungsbedingungen
Je nach Lehrgang muss die Lehrgangsgebühr mindestens 1 Woche vor Beginn des entsprechenden Lehrgangs gezahlt werden. Diese
Gebühr kann gerichtlich eingefordert werden. Die Nichtzahlung des Betrages führt zum Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin
vom Lehrgang. Hierdurch entfällt nicht die Zahlungspflicht der gesamten Lehrgangsgebühren, sondern tritt Punkt 6 in Kraft.
5. Durchführung des Lehrganges
Der Beginn und der Ort des Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der
Lehrgang zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in
voller Höhe erstattet. Dieser Anspruch gilt auch, wenn der Lehrgang verschoben wird. Darüber hinausgehende
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. FH behält sich vor Ausbildungsprogramme, Ausbildungsorte sowie den Einsatz von
Ausbildungspersonal vor und / oder während des Lehrgangs zu ändern.
6. Rücktritt, Kündigung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Lehrgang kann bis einer Wochen vor Ausbildungsbeginn schriftlich widerrufen werden. Wenn
die Anmeldung innerhalb von einer Wochen vor Ausbildungsbeginn erfolgt, ist ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers ausgeschlossen. Bei
nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden bereits gezahlte Ausbildungsgebühren einbehalten und die
gesamten Ausbildungsgebühren fällig. Wenn der Teilnehmer die Ausbildung ohne schriftliche Kündigung abbricht, indem er dem
Unterricht fernbleibt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der schon entrichteten Gebühren durch FH. Im Übrigen hat der Teilnehmer die
gesamten Lehrgangsgebühren zu begleichen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich der Veranstalter vor. Grundsätzlich
wird für jede Stornierung eine Entschädigung von 20% vom Gesamtbetrag belastet.
7. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer nimmt an der Ausbildung regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, behandelt die zur Verfügung gestellten
Gerätschaften und Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils gültige Ausbildungsordnung. Die Benutzung von Handys sowie von
Bild und Tonaufnahmegeräten während der Ausbildung ist nur nach vorheriger Zustimmung von FH gestattet.
8. Ausschluss
FH kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine
Teilnehmerverpflichtungen verstößt. Der Teilnehmer hat ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Eine Pflicht zur Rückzahlung
bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
9. Haftung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet FH
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Impfung der Hunde
Alle Hunde müssen geimpft sein. Die Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Wir bitten Sie, den Impf- /Tierausweis am
ersten Ausbildungstag zur Kontrolle vorzuweisen.
11. Versicherungsschutz
Der Teilnehmer hat selbst für seinen Versicherungsschutz sowie der seines Hundes zu sorgen. Schäden an der Ausbildungsinfrastruktur
am Lehrgangsort die durch den Teilnehmer oder dessen Hund verursacht werden, sind Schadenersatzpflichtig und werden direkt dem
Verursacher in Rechnung gestellt. FH ist berechtigt vor Lehrgangsende eine Sicherungsleistung in der Höhe des geschätzten Schadens
in bar oder per Kreditkarte einzufordern.
12. Hundekot-Entsorgung
Während der Ausbildung von FH ist am Ausbildungssort und auf allen Wegen der Kot aufzunehmen und vom Hundehalter zu entsorgen.
13. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
14. Bild- und Tonaufnahmen
Alle Bild- und Tonaufnahmen die während Veranstaltungen, Lehrgängen, Workshops, oder Seminare von FH gemacht werden sind
Eigentum von FH. Alle Teilnehmer übertragen durch Bestätigung dieser Bedingungen bzw. Teilnahme an den Veranstaltungen alle
Recht an FH für diese Aufnahmen.
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Fürth, Bayern.
16. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.01.2012 für alle neuen Verträge wirksam.
17.DSGVO - Datenschutzgrundverordnung
Wir weisen darauf hin, dass ab 25.05.2018 die neue Datenschutzgrundverordnung greift.