Unsere AGB´s

FREUNDSCHAFT-HUND

Elli Mayer

Artgerechtes Lernen nach dem Vorbild der Natur

Tel. 0176 / 976 856 25

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnahmeberechtigung

Grundsätzlich kann jeder Hundehalter, unabhängig der Hunderasse und Alter des Hundes an Veranstaltungen, Lehrgängen,

Workshops, oder Seminare von FreundschaftHund - im Folgenden FH genannt - teilnehmen. Ebenfalls ist eine Teilnahme ohne Hund

möglich. Wenn für die Zulassung eines Lehrganges besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer / die

Teilnehmerin diese erfüllen. FH behält sich die Zulassung bzw. die Stornierung der Anmeldung vor.

2. Anmeldung

Durch die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, am Lehrgang teilzunehmen und die fälligen

Leistungsgebühren fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers/der

Teilnehmerin wirksam. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch FH bestätigt. Durch die

Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als

Vertragsbestandteil an.

3. Gebühren

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, Lehrgängen, Workshops oder Seminare von FH werden von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin

die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns gültig sind. Sie sind den jeweils gültigen Lehrgangsausschreibungen

zu entnehmen oder bei FH zu erfragen. Vor Beginn der Ausbildung muss die jeweilige Lehrgangsgebühr beglichen sein.

4. Zahlungsbedingungen

Je nach Lehrgang muss die Lehrgangsgebühr mindestens 1 Woche vor Beginn des entsprechenden Lehrgangs gezahlt werden. Diese

Gebühr kann gerichtlich eingefordert werden. Die Nichtzahlung des Betrages führt zum Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin

vom Lehrgang. Hierdurch entfällt nicht die Zahlungspflicht der gesamten Lehrgangsgebühren, sondern tritt Punkt 6 in Kraft.

5. Durchführung des Lehrganges

Der Beginn und der Ort des Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der

Lehrgang zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in

voller Höhe erstattet. Dieser Anspruch gilt auch, wenn der Lehrgang verschoben wird. Darüber hinausgehende

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. FH behält sich vor Ausbildungsprogramme, Ausbildungsorte sowie den Einsatz von

Ausbildungspersonal vor und / oder während des Lehrgangs zu ändern.

6. Rücktritt, Kündigung

Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Lehrgang kann bis einer Wochen vor Ausbildungsbeginn schriftlich widerrufen werden. Wenn

die Anmeldung innerhalb von einer Wochen vor Ausbildungsbeginn erfolgt, ist ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers ausgeschlossen. Bei

nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden bereits gezahlte Ausbildungsgebühren einbehalten und die

gesamten Ausbildungsgebühren fällig. Wenn der Teilnehmer die Ausbildung ohne schriftliche Kündigung abbricht, indem er dem

Unterricht fernbleibt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der schon entrichteten Gebühren durch FH. Im Übrigen hat der Teilnehmer die

gesamten Lehrgangsgebühren zu begleichen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich der Veranstalter vor. Grundsätzlich

wird für jede Stornierung eine Entschädigung von 20% vom Gesamtbetrag belastet.

7. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer nimmt an der Ausbildung regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, behandelt die zur Verfügung gestellten

Gerätschaften und Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils gültige Ausbildungsordnung. Die Benutzung von Handys sowie von

Bild und Tonaufnahmegeräten während der Ausbildung ist nur nach vorheriger Zustimmung von FH gestattet.

8. Ausschluss

FH kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine

Teilnehmerverpflichtungen verstößt. Der Teilnehmer hat ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Eine Pflicht zur Rückzahlung

bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

9. Haftung

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet FH

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Impfung der Hunde

Alle Hunde müssen geimpft sein. Die Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Wir bitten Sie, den Impf- /Tierausweis am

ersten Ausbildungstag zur Kontrolle vorzuweisen.

11. Versicherungsschutz

Der Teilnehmer hat selbst für seinen Versicherungsschutz sowie der seines Hundes zu sorgen. Schäden an der Ausbildungsinfrastruktur

am Lehrgangsort die durch den Teilnehmer oder dessen Hund verursacht werden, sind Schadenersatzpflichtig und werden direkt dem

Verursacher in Rechnung gestellt. FH ist berechtigt vor Lehrgangsende eine Sicherungsleistung in der Höhe des geschätzten Schadens

in bar oder per Kreditkarte einzufordern.

12. Hundekot-Entsorgung

Während der Ausbildung von FH ist am Ausbildungssort und auf allen Wegen der Kot aufzunehmen und vom Hundehalter zu entsorgen.

13. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt.

14. Bild- und Tonaufnahmen

Alle Bild- und Tonaufnahmen die während Veranstaltungen, Lehrgängen, Workshops, oder Seminare von FH gemacht werden sind

Eigentum von FH. Alle Teilnehmer übertragen durch Bestätigung dieser Bedingungen bzw. Teilnahme an den Veranstaltungen alle

Recht an FH für diese Aufnahmen.

15. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Fürth, Bayern.

16. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.01.2012 für alle neuen Verträge wirksam.

17.DSGVO - Datenschutzgrundverordnung   

Wir weisen darauf hin, dass ab 25.05.2018 die neue Datenschutzgrundverordnung greift.

 

 

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